Raucharomen
14. November 2024 Innovationen Flavours

Raucharomen haben es gerade mit einigen rechtlichen Fragen zu tun (EU-Verordnung 2065/2003)

In ihrer wissenschaftlichen Entscheidung von Anfang 2024 kam die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zu dem Schluss, dass ein Verdacht auf Genotoxizität für alle acht Raucharomen-Primärprodukte (SFPP) besteht, die derzeit die Grundlage für die Herstellung von Raucharomen gemäß der EU-Verordnung 2065/2003 bilden.

Background

Am 24. April 2024 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf der neuen Verordnung, der besagt, dass die Verwendung von Raucharomen, einschließlich Primärprodukten, verboten wird, obwohl je nach Anwendung Übergangsfristen vorgesehen sind. Lebensmittel aller Kategorien mit Ausnahme von Käse, Fisch- und Fleischerzeugnissen, die Raucharomen einschließlich SFPP enthalten, dürfen bis zum 1. Juli 2026 auf den Markt gebracht werden und dort bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum bleiben. Käse-, Fisch- und Fleischerzeugnisse, die Raucharomen enthalten, dürfen bis zum 1. Juli 2029 auf den Markt gebracht werden und dort bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum verbleiben.

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